*/ Förderung zur energetischen Sanierung und Dämmung
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DK-WEST Sanierungsprämie - Förderung / Zuschuss

Produktbild: DK-WEST Sanierungsprämie
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- € 59,00 bei Auftragserteilung

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Förderung der Fassadendämmung von DK-Westment

Mit der "DK-WEST Sanierungsprämie" erhalten Sie einen Zuschuss für die Dämmung Ihrer Fassade. Unabhängig von weiteren z.b. staatlichen Fördermaßnahmen (Neuerungen ab Jahresanfang 2020 geplant- siehe Abschnitt "Folgende Neuerung gibt es bzgl. Förderungen von Energetischen Sanierungen") erhalten unsere Kunden ab einem netto Auftragsvolumen von € 3.000,00 eine zusätzliche Förderung.

Die Höhe unserer Sanierungsprämie beträgt € 59,00 und wird bei der Auftragserteilung in Abzug gebracht. Seit 2012 konnte dieser Sonderabzug bereits hunderte Male in Anspruch genommen werden und steht auch Ihnen zur Verfügung. Vorerst ist nicht davon auszugehen, dass diese Sonderförderung bald ausgeschöpft sein wird, früh anfragen kostet jedoch nichts und sichert Ihnen diese Prämie schon heute.
Lassen Sie sich noch heute von unseren Profis beraten und melden Sie Ihr Interesse nach einer zusätzlichen Förderung an unter: 02423 - 406 444

Neuerung bzgl. Förderungen von Energetischen Sanierungen

Erst kürzlich wurden im Kabinett steuerliche Förderungen zur Gebäudesanierung durchgesetzt. Bei seinem eigenen Haus soll dies mit bis zu 40.000 € steuerlich gefördert werden. Der progressionsunabhängige Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 € pro Objekt werden nun neue Anreize schaffen eine energetische Sanierung in Angriff zu nehmen. Der Abzug der Steuerschuld soll lt. Gesetzesentwurf über 3 Jahre verteilt werden.

Förderfähgig sind Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie beim Heizen mit erneuerbarer Engie. Als Beispiel werden genannt: Heizungsaustausch, Einbau neuer Fenster oder die Dämmung des Daches bzw. der Fassade. Dabei gewährleistet der Abzug von der Steuerschuld, dass die Eingentümer der Gebäude aller Einkommensklassen gleichermaßen von dieser Förderung profitieren können. Als Einschränkung muss jedoch erwähnt werden, dass die Förderung nur für selbstgenutztes Wohneigentum gilt. Wer also gerne sein Eigenheim sanieren möchte, hat zukünftig die Auswahl zwischen der steuerlichen Abschreibung und bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Zu den Zuschussprogrammen gehört das C02-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien und das so genannte Heizungsoptimierungsprogramm. Desweiteresn sollen die Zuschüssen in Bezug auf Investition und Tilgung für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau künftig um 10 Prozentpunkte steigen. Erfreut zeigte sich Hans Peter Wollseifer auch über die geplante Laufzeit von zehn Jahren. Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks außerte sich zu den Neuerungen wiefolgt: "Damit können sich unsere Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen sukzessive einstellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen". Die Bundesregierung muss zur langfristigen Planungssicherheit darauf achten, dass alle beihilferechtlichen EU-Vorgaben eingehalten werden. Im Gesetzgebungsverfahren müssen sich Bund und Länder nun schnellstens abstimmen, damit die Regelung wie bereits vorgesehen ab Jahresanfang 2020 gelte.